[b]Die wichtigsten Änderungen für 2007[/b]




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[b]Die wichtigsten Änderungen für 2007[/b]

Beitragvon morschi22 » 09.01.2007, 11:55

Die wichtigsten Änderungen für 2007

München (ddp.djn). Das Jahr 2007 bringt für die deutschen Autofahrer zahlreiche Änderungen. Darunter sind viele, die das Autofahren teurer machen. Aus Umweltgründen drohen zusätzlich Mobilitätseinschränkungen, warnt der ADAC in München.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte verteuert nicht nur die Autoanschaffung. Auch auf die Kraftstoffpreise, die Versicherungsprämien - höhere Versicherungssteuer -, die Reparaturkosten und andere Aspekte der Autohaltung wird sich die Steuererhöhung kostensteigernd auswirken. Ein Neuwagen der Mittelklasse, der 25 000 Euro kostet, wird beispielsweise rund 650 Euro teurer, rechnet der Autoclub vor. Die Zwangsbeimischung von Biokraftstoffen bei Diesel und Benzin wird die Preise um rund fünf Cent pro Liter hochtreiben.

Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ist mit einem Bonus von 330 Euro zu rechnen. Wer nicht nachrüstet, zahlt ab 1. April kommenden Jahres einen Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Wohnmobilfreunde müssen stufenweise mit höheren Kraftfahrzeugsteuern rechnen, weil es bei der Bemessung künftig nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach dem Schadstoffausstoß geht. Da die rollenden Ferienheime in Deutschland ein Durchschnittsalter von zwölf Jahren auf dem Buckel haben, sind viele Wohnmobilisten davon betroffen, erwartet der Autoclub ARCD.

Die so genannte 5. KH-Richtlinie regelt ab Juni 2007 den Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht neu. Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen müssen innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden angehoben werden.

Für Fahranfänger am Steuer gilt ab Sommer 2007 unabhängig vom Alter ein zweijähriges absolutes Alkoholverbot. Zudem soll es für Raser, Alkohol- und Drogenkonsumenten deutlich höhere Bußgelder geben.

Ab 1. Januar werden neue Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen nur noch zugelassen, wenn sie die Euro-4-Abgasnorm erfüllen. Motorräder müssen mindestens die Euro-3-Norm erfüllen. Am 1. März 2007 tritt die so genannte Plakettenverordnung in Kraft. Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell ausgewiesenen Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos mit höherem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden.

Es gibt aber auch Neuerungen der angenehmen Art. Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis. Halter von Pkw (bis 3,5 t) haben ab 1. Januar die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug kostenlos beim Hersteller oder Importeur zurückzugeben.

(ddp)
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morschi22
 
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