Die EU-
Whistleblower Richtlinie gilt nicht nur für große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, sondern auch für Einzelunternehmer. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn Sie als Einzelunternehmer keine Mitarbeiter haben, die Informationen über mögliche Missstände oder Gesetzesverstöße melden könnten, müssen Sie kein Whistleblowing-System einrichten. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, ein internes Meldekanal-System zu installieren.
Allerdings empfehlen Experten, auch als Einzelunternehmer ein Whistleblowing-System zu implementieren, um potenzielle Missstände und Gesetzesverstöße zu vermeiden und Ihre Unternehmenskultur zu verbessern. Ein Whistleblowing-System kann Ihnen helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren Schwierigkeiten führen.